Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Melanie Jungierek, Lektorat Jungierek (nachfolgend »Auftragnehmerin«) und ihren Kunden (nachfolgend »Auftraggeber«).
  2. Die Auftragnehmerin erbringt freiberufliche Lektorats- und Buchproduktionsdienstleistungen unter der Bezeichnung Lektorat Jungierek.
  3. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle Dienstleistungen, die die Auftragnehmerin im Rahmen ihrer freiberuflichen publizistisch-sprachlichen Tätigkeit als Lektorin erbringt.
  4. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart.
  5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder in Absprache mit dem Auftraggeber qualifizierte freie Mitarbeiter damit zu beauftragen.
  6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Namen oder die Bezeichnung Lektorat Jungierek im Impressum eines erstellten E-Books zu nennen oder dieses als Referenz auf ihrer Website aufzuführen. Der Auftraggeber ist ebenfalls berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Namen der Auftragnehmerin bzw. deren Erfüllungsgehilfen im Impressum zu nennen.

§ 2 Auftragserteilung

  1. Die Auftragnehmerin übermittelt dem Auftraggeber ein verbindliches schriftliches Angebot, üblicherweise per E-Mail. Durch eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Brief) durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als erteilt.
  2. Erfolgt die Stornierung nach Auftragserteilung, aber vor Beginn der Bearbeitung, berechnet die Auftragnehmerin eine Bearbeitungspauschale von 50 Euro. Bei größeren Projekten kann diese Pauschale bis zu 10 % des vereinbarten Honorars betragen.
  3. Mit der Auftragsbestätigung reserviert die Auftragnehmerin verbindlich Zeit für das Projekt. Wird der Auftrag nach Auftragserteilung storniert, stellt die Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den angefallenen Planungs- und Kommunikationsaufwand in Rechnung.
    Erfolgt die Stornierung weniger als sieben Kalendertage vor dem geplanten Bearbeitungsbeginn, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars zu berechnen.
    Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Bearbeitungsbeginn oder nachdem bereits erste Teilleistungen erbracht wurden (z. B. Rückfragen, kommentierte Textabschnitte), kann die Auftragnehmerin bis zu 100 % des vereinbarten Honorars geltend machen.
    Kann der freigewordene Zeitraum kurzfristig durch ein anderes Projekt ersetzt werden, kann auf die Berechnung eines Ausfallhonorars ganz oder teilweise verzichtet werden.
    Die Regelungen zum Ausfallhonorar gelten nur für vereinbarte Bearbeitungszeiträume nach Eingang des vollständigen Manuskripts.
  4. Ein verbindlicher Beginn von Lektorat, Korrektorat oder weiteren textbezogenen Leistungen setzt das vollständige Vorliegen des Manuskripts voraus. Vorab genannte Zeiträume oder Termine gelten bis zum Eingang des vollständigen Manuskripts als unverbindliche Reservierung.
  5. Reservierte Termine werden bis zu einem individuell vereinbarten Datum freigehalten. Geht das vollständige Manuskript bis zu diesem Datum nicht ein, verfällt die Reservierung automatisch. Ein Anspruch auf Freihaltung oder bevorzugte Terminvergabe besteht in diesem Fall nicht.

§ 3 Mitwirkungspflichten

  1. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt.
  2. Lehnt der Auftraggeber inhaltliche, stilistische oder strukturelle Vorschläge im Rahmen eines Lektorats ab, stellt dies keinen Reklamationsgrund dar.
  3. Erfolgt nach Auftragserteilung über einen längeren Zeitraum keine Rückmeldung des Auftraggebers, obwohl diese für die Fortführung des Projekts erforderlich ist, gilt der Auftrag als beendet. Bereits erbrachte Leistungen sowie geleistete Anzahlungen verbleiben bei der Auftragnehmerin.
    Eine spätere Wiederaufnahme des Projekts ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer erneuten Beauftragung und erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines neuen Angebots zu den zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme gültigen Konditionen.
  4. Für Überarbeitungen des Manuskripts nach einem Lektoratsdurchgang ist ein Zeitraum von bis zu vier Wochen vorgesehen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Erfolgt die Rückgabe später, wird der Anschlussdurchgang neu terminiert.

§ 4 Korrektorat und Lektorat

  1. Die Auftragnehmerin bietet Lektorat, Korrektorat sowie ergänzende Leistungen im Bereich Buchsatz und E-Book-Erstellung an, die dem publizistischen Gesamtzweck der Veröffentlichung dienen.
  2. Ziel des Korrektorats ist die weitestmögliche Reduzierung von Fehlern in Orthografie, Grammatik und Zeichensetzung.
  3. Die Korrekturen werden nachvollziehbar gekennzeichnet. Der Auftraggeber erkennt an, dass auch nach dem Korrektorat vereinzelt Fehler verbleiben können.
  4. Die Leistung gilt als erbracht, wenn durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler auf vier Normseiten (1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) verbleibt.
  5. Eine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit ist ausgeschlossen.
  6. Wünscht der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Fachterminologie oder abweichender Schreibweisen, so ist dies vorab mitzuteilen.
  7. Bei Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ist eine Reklamation ausgeschlossen.
  8. Bei umfangreichen oder komplexen Aufträgen erfolgt regelmäßige Rücksprache. Der Auftraggeber unterstützt die Klärung inhaltlicher Unklarheiten.
  9. Formatierungsarbeiten gehören nicht zum Standardumfang und bedürfen gesonderter Vereinbarung.

§ 5 Erstellung von E-Books

  1. Grundlage für die E-Book-Erstellung sind publikationsfähige Texte und eine fertige Coverdatei.
  2. Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber die erstellte E-Book-Datei zur Prüfung. Beanstandungen sind unverzüglich und schriftlich zu begründen. Die Auftragnehmerin erhält eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
  3. Kann ein Mangel aus technischen Gründen nicht vollständig beseitigt werden, gilt der Auftrag als erfüllt, sofern die Nutzung der Datei möglich ist.
  4. Mängel infolge nicht publikationsfähiger Texte (z. B. Rechtschreib- oder Formatierungsfehler im Ausgangstext) werden nicht anerkannt.

§ 6 Erstellung von Druckdateien für Print-on-Demand-Plattformen

  1. Grundlage für die Erstellung einer Druckdatei sind publikationsfähige Texte und eine fertige Coverdatei. Die Auftragnehmerin erstellt aus diesen Unterlagen im Rahmen ihrer publizistisch-gestalterischen Tätigkeit eine druckfähige PDF-Datei für den Vertrieb über Plattformen wie Amazon KDP, BoD, epubli, Tredition, Bookmundo oder vergleichbare Anbieter.
  2. Auf Wunsch kann die Auftragnehmerin zusätzlich einen vollständigen Buchumschlag (Vorderseite, Rückseite, Buchrücken) passend zu den jeweiligen Vorgaben der gewählten Plattform erstellen.
  3. Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber die Druckdatei zur Prüfung. Beanstandungen sind unverzüglich und schriftlich zu begründen. Die Auftragnehmerin erhält eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
  4. Kann ein Mangel aus technischen Gründen nicht beseitigt werden, gilt der Auftrag als erfüllt, sofern die Datei für den vorgesehenen Zweck nutzbar ist.
  5. Mängel aufgrund nicht publikationsfähiger Texte (z. B. orthografische oder grammatikalische Fehler) stellen keinen Reklamationsgrund dar.

§ 7 Lieferung und Lieferfristen

  1. Die Auftragnehmerin bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Da bei umfangreicheren Projekten zeitliche Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden können, gelten genannte Termine als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt besteht keine Haftung.
  2. Die Lieferung erfolgt überwiegend per E-Mail oder Downloadlink. Mit Versand bzw. Bereitstellung gilt die Lieferung als erfolgt. Das Risiko der Datenübermittlung trägt der Auftraggeber.
  3. Verzögerungen bei der Leistungserbringung berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag oder zur Verweigerung der Zahlung bereits erbrachter Leistungen, sofern die Verzögerung nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmerin beruht.
  4. Verzögerungen auf Seiten der Auftraggeber:innen, insbesondere verspätete Manuskriptabgaben oder Überarbeitungen, können Auswirkungen auf den Gesamtzeitplan haben. Ein Anspruch auf bevorzugte oder unmittelbare Anschlussbearbeitung besteht in diesem Fall nicht.


§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Ab einem Auftragswert von 200 Euro ist vor Bearbeitungsbeginn ein Vorschuss in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig.
  2. Der Bearbeitungszeitraum wird erst nach Zahlungseingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
  3. Bei längeren Projekten (mehr als sieben Tage Bearbeitungsdauer) kann nach Lieferung eines ersten Teilabschnitts eine Zwischenrechnung über weitere 30 % des Honorars gestellt werden.
  4. Die Restzahlung ist nach Abschluss der Arbeiten sofort fällig, abzüglich geleisteter Teilzahlungen.
  5. Im Fall einer Stornierung erfolgt die Berechnung gemäß § 2 Absatz 2 und 3 und ist innerhalb von sieben Tagen zahlbar.
  6. Abgerechnet werden die jeweils erbrachten Leistungsphasen. Verzögerungen, Terminverschiebungen oder ein vorzeitiger Abbruch des Projekts berühren den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen nicht.

§ 9 Preise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website genannten Preise.
  2. Individuelle Vereinbarungen sind möglich und werden im Angebot festgehalten.
  3. Preisgrundlage ist die digitale Bearbeitung. Grundlage für Seitenpreise ist die Normseite à 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen.

§ 10 Reklamationen und Abnahme

  1. Nach Übergabe der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
  2. Liegt ein objektiv nachvollziehbarer Mangel vor, wird der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt. Erst wenn diese fruchtlos verstrichen ist, kann eine Minderung des Honorars verlangt werden.
  3. Eine subjektive Unzufriedenheit mit der stilistischen oder inhaltlichen Ausgestaltung stellt keinen Reklamationsgrund dar, sofern die Leistung im vereinbarten Rahmen und nach bestem fachlichem Wissen erbracht wurde.
  4. Die Pflicht zur Zahlung besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber die bearbeitete Datei weiterverwendet.
  5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Änderungen, die nach der Bearbeitung vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommen wurden. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und finale Verwendung seiner Texte selbst verantwortlich.

§ 11 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung während der Übertragung der Daten.
  2. Sie haftet nicht für rechtswidrige Inhalte, unrichtige rechtliche Aussagen oder Verstöße gegen das Urheberrecht im Ausgangstext.
  3. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  4. Eine Mängelhaftung entfällt bei Verletzung der Mitwirkungspflichten.
  5. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und maximal auf das vereinbarte Honorar begrenzt.

§ 12 Vertraulichkeit

  1. Die Auftragnehmerin behandelt alle Daten vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
  2. Eine Sicherungskopie der erbrachten Leistungen kann bis zu zwölf Monate aufbewahrt werden, sofern dem nicht schriftlich widersprochen wird.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Elmshorn.

Stand: Dezember 2025