Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Melanie Jungierek, booksebooks Lektorat Jungierek, im Folgenden Auftragnehmerin genannt, und ihren Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt.
- Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und sämtliche Dienstleistungen, welche die Auftragnehmerin während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung erbringt.
- Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Konträre Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen selbst durchzuführen oder, in Absprache mit dem Auftraggeber, freie Mitarbeiter damit zu beauftragen. Dies hat keinen Einfluss auf die Geschäftsbedingungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Firmennamen im Impressum des zu erstellenden E-Books zu nennen, inklusive einer Verlinkung zu der Webseite der Auftragnehmerin. Außerdem hat die Auftragnehmerin das Recht, jedoch nicht die Pflicht, das erstellte E-Book oder auch das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Webseite zu nennen.
- Der Auftraggeber hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, nach erfolgtem Lektorat den Namen der Auftraggeberin bzw. deren Erfüllungsgehilfen im Impressum zu nennen.
§ 2 Auftragserteilung
- Die Auftragnehmerin übermittelt dem Auftraggeber ein verbindliches schriftliches Angebot, üblicherweise per E-Mail, auf Wunsch jedoch auch per Brief. Durch die schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Brief kommt die Auftragserteilung zustande.
- Wird ein bereits erteilter Auftrag vom Auftraggeber storniert, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen sowie den zeitlichen Aufwand anteilig in Rechnung zu stellen.
- Erfolgt die Stornierung nach Auftragserteilung, jedoch vor Beginn der inhaltlichen Bearbeitung, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zur Deckung des administrativen und organisatorischen Aufwands fällig. Bei größeren Projekten kann diese Pauschale bis zu 10 % des vereinbarten Gesamtpreises betragen, mindestens jedoch 50 Euro.
- Kurzfristige Stornierungen: Wird ein bereits erteilter Auftrag durch den Auftraggeber weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Bearbeitungsbeginn storniert, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Bearbeitungsbeginn oder nach Übermittlung erster Arbeitsstände (z. B. Anmerkungen, Probeabschnitte, Rückfragen), sind 100 % des vereinbarten Honorars fällig. Grundlage für die Berechnung ist das im Angebot vereinbarte Gesamthonorar. Diese Regelung dient dem Ausgleich von Verdienstausfall und Planungsaufwand im Rahmen freiberuflicher Tätigkeit.
§ 3 Mitwirkungspflicht
- Die Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt und sämtliche zur Erbringung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig der Auftragnehmerin übermittelt hat.
- Lehnt der Auftraggeber im Rahmen des Lektorats inhaltliche, stilistische oder ähnliche Verbesserungsvorschläge ab, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
§ 4 Korrektorat und Lektorat
- Ziel des Korrektorats ist eine größtmögliche Reduzierung der im Ausgangstext vorhandenen Fehler in Bezug auf Orthografie, Zeichensetzung und Grammatik.
- Die Korrekturen werden für den Auftraggeber nachvollziehbar gekennzeichnet. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass auch nach erfolgtem Korrektorat noch Fehler im Text verbleiben können.
- Die Leistung gilt auch dann als erbracht, wenn durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler auf vier Normseiten (1500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten) nachweisbar ist.
- Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Soll eine bestimmte Fachterminologie verwendet werden, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin darüber zu informieren. Besondere Schreibweisen, die von der korrekten Orthografie abweichen, jedoch nicht korrigiert werden sollen, sind der Auftragnehmerin gleichfalls mitzuteilen.
- Sofern der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann nach Fertigstellung des Auftrags keine Reklamation der Leistung geltend gemacht werden.
- Bei komplizierten und umfangreichen Aufträgen hält die Auftragnehmerin regelmäßig Kontakt zu dem Auftraggeber. Dieser verpflichtet sich, bei der Klärung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
- Formatierungsarbeiten in den zu erstellenden Textdateien gehören nicht zu den Standardleistungen und bedürfen einer gesonderten Absprache und Vereinbarung.
§ 5 Erstellung von E-Books
- Für die Erstellung von E-Books können ausschließlich publikationsfähige Texte verwendet werden. Die Auftragnehmerin erstellt aus den durch den Auftraggeber bereitgestellten Texten und der bereits fertigen Coverdatei E-Book-Dateien in den Formaten EPUB und KPF.
- Der Auftraggeber akzeptiert, dass sich die E-Book-Ausgabe von einem gedruckten Buch unterscheidet, da es sich um ein anderes Medium handelt. Die Auftragnehmerin bemüht sich, die Ideen und Vorstellungen des Auftraggebers möglichst genau umzusetzen, sofern dies technisch realisierbar ist.
- Sobald die Erstellung des E-Books abgeschlossen ist, übermittelt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber einen Link zu einer passwortgeschützten Online-Preview auf die Nachbildung des fertigen E-Books. Der Auftraggeber erhält hiermit die Möglichkeit, die Leistung der Auftragnehmerin zu kontrollieren und auf etwaige Mängel hinzuweisen. Sollte der Auftraggeber etwaige Mängel feststellen, so sind diese unverzüglich schriftlich zu begründen. Die Auftragnehmerin erhält eine angemessene Frist, um diese Mängel zu beseitigen.
- Sofern es der Auftragnehmerin technisch nicht möglich ist, etwaige Mängel zu beseitigen, gilt der Auftrag als erfüllt, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber die vorliegenden Dateien für seine Zwecke nutzen kann.
- Mängel, die aus einem nicht publikationsfähigen Text resultieren, z. B. Orthografie-, Grammatik- oder Kommafehler, werden nicht anerkannt.
§ 6 Erstellung von Druckdateien für den Vertrieb über Amazon kdp
- Für die Erstellung der Druckdatei zum Vertrieb über Amazon kdp können ausschließlich publikationsfähige Texte verwendet werden. Die Auftragnehmerin erstellt aus den durch den Auftraggeber bereitgestellten Texten und der bereits fertigen Coverdatei eine zum alleinigen Vertrieb über Amazon kdp passende Druckdatei.
- Basierend auf der Coverdatei erstellt die Auftragnehmerin einen passenden Buchumschlag (Vorderseite, Rückseite, Buchrücken).
- Sobald die Erstellung der Druckdatei abgeschlossen ist, übermittelt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Druckdatei als PDF-Datei. Der Auftraggeber erhält hiermit die Möglichkeit, die Leistung der Auftragnehmerin zu kontrollieren und auf etwaige Mängel hinzuweisen. Sollte der Auftraggeber etwaige Mängel feststellen, so sind diese unverzüglich schriftlich zu begründen. Die Auftragnehmerin erhält eine angemessene Frist, um diese Mängel zu beseitigen.
- Sofern es der Auftragnehmerin technisch nicht möglich ist, etwaige Mängel zu beseitigen, gilt der Auftrag als erfüllt, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber die vorliegenden Dateien für seine Zwecke nutzen kann.
- Mängel, die aus einem nicht publikationsfähigen Text resultieren, z. B. Orthografie-, Grammatik- oder Kommafehler, werden nicht anerkannt.
§ 7 Lieferung und Lieferfristen
- Die Auftragnehmerin bemüht sich, vereinbarte Termine pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Bei Leistungsverzug ist der Auftraggeber berechtigt, nach Gewähren einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.
- Üblicherweise versendet die Auftragnehmerin ihre Leistungen und Arbeiten per E-Mail oder stellt dem Auftraggeber einen Link zum Download des firmeneigenen Servers bereit. Sobald die Auftragnehmerin ihre Leistungen und Arbeiten versendet hat, bzw. dem Auftraggeber den Downloadlink übermittelt hat, hat die Auftragnehmerin ihre Lieferverpflichtung erfüllt. Eine Haftung für die Übermittlung der Arbeiten und Leistungen bei Verlust oder Beschädigung derselben, z. B. bei einer Beschädigung bei der Übermittlung, sei es der Postweg oder mittels elektronischer Datenübertragung, durch Viren oder andere Schädlingsprogramme, unsachgemäß verwendeter Software oder durch inkompatible Hard- oder Software, wird nicht übernommen. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Übermittlung.
- Sobald die Auftragnehmerin die Leistungen und Arbeiten versendet hat, üblicherweise per E-Mail, oder dem Auftragnehmer einen Link zum Download der Dateien vom Server der Auftragnehmerin bereitgestellt hat, ist ihre Lieferverpflichtung erfüllt.
§ 8 Zahlungen
- Ab einem Auftragswert von 200 € ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Dieser ist vor Beginn der Bearbeitungen fällig.
- Bei Aufträgen, deren Bearbeitungszeit mehr als sieben Tage andauert oder bei denen mehrere Bearbeitungsdurchläufe erfolgen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach Übersenden der Hälfte der Bearbeitungen an den Auftraggeber, die erbrachte Teilleistung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
- Die Vergütung wird nach Fertigstellung des Auftrags fällig und in Rechnung gestellt. Sie ist sofort zahlbar, abzüglich eventuell bereits vorgenommener An- oder Teilzahlungen.
- Im Fall einer Stornierung gemäß § 2 Absatz 3 wird die entsprechende Pauschale oder anteilige Vergütung gemäß dem bis dahin angefallenen Aufwand in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 9 Preise
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise auf der Webseite der Auftragnehmerin.
- Die Preise für Lektorats- und Zusatzleistungen werden individuell vereinbart und im jeweiligen Angebot festgehalten.
- Alle Preise gelten für Bearbeitungen in digitaler Form. Zur Berechnung der Seitenpreise wird die Normseite à 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten verwendet.
§ 10 Reklamationen
- Der Auftraggeber hat nach Lieferung zwei Wochen Zeit, etwaige Mängel geltend zu machen. Diese sind unter Angabe des genauen Wortlauts detailliert schriftlich zu begründen. Erfolgt keine oder eine verspätete Reklamation, gelten die Arbeiten und Leistungen von booksebooks Lektorat Jungierek, Op de Högt 33, 25337 Elmshorn, E-Mail: info@lektorat-jungierek als vertragsgemäß erbracht und akzeptiert.
- Geringfügige Mängel gelten nicht als Reklamationsgrund.
- Bei gerechtfertigten Mängeln hat die Auftragnehmerin eine angemessene Frist, diese Mängel nachzubessern. Nur wenn eine Nachbesserung nicht möglich oder unzumutbar ist, kann der Auftragnehmer eine Minderung des Honorars verlangen.
- Subjektive Unzufriedenheit ohne objektiv nachvollziehbare Mängel begründet keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Rückzahlung.
Lektorate enthalten regelmäßig Vorschläge zur stilistischen, strukturellen oder inhaltlichen Verbesserung – deren Umsetzung liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand sprachlicher Normen sowie unter Beachtung individueller Absprachen.
Eine Garantie für Übereinstimmung mit dem persönlichen Geschmack des Auftraggebers kann nicht gegeben werden. - Die Auftragnehmerin haftet nicht für nachträgliche Änderungen durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist allein für die inhaltliche Richtigkeit rechtlicher Informationen der zu bearbeitenden Texte verantwortlich.
§ 11 Haftung
- Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die Übermittlung der Arbeiten und Leistungen bei Verlust oder Beschädigung derselben, z. B. bei einer Beschädigung bei der Übermittlung, sei es der Postweg oder mittels elektronischer Datenübertragung, durch Viren oder andere Schädlingsprogramme, unsachgemäß verwendeter Software oder durch inkompatible Hard- oder Software. Der Auftraggeber trägt allein das Risiko der Übermittlung.
- Die Auftragnehmerin haftet weder für rechtswidrige Inhalte (z. B. Straftatbestände, wie die der Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Gewaltdarstellung und Bedrohung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder die Verletzung des Urheberrechtes) noch für die inhaltliche Richtigkeit rechtlicher Informationen der zu bearbeitenden Texte. Sofern die Auftragnehmerin erst nach Vertragsabschluss hiervon Kenntnis erhält, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis dahin bereits erbrachte Leistungen in vollem Umfang beim Auftraggeber geltend zu machen.
- Die Auftragnehmerin haftet nicht für Folgeschäden (z. B. Benotung von Universitätsarbeiten, Zustandekommen von Verlags- oder Arbeitsverträgen, entgangener Gewinn ö. ä.), die aus der Weiterverwendung der Texte und digitalen Formate resultieren.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist eine Mängelhaftung ausgeschlossen.
- Die Auftragnehmerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar.
§ 12 Vertraulichkeit
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln und sie nur zum Zweck des Korrektorats, des Lektorats oder der Erstellung von E-Book-Dateien zu verwenden. Die Auftragnehmerin darf die Daten an ihre Erfüllungsgehilfen weiterleiten, die ihrerseits gleichfalls zu strenger Vertraulichkeit verpflichtet sind. Keinesfalls darf die Auftragnehmerin die Daten an andere Personen als ihre Erfüllungsgehilfen weitergeben.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie der erbrachten Leistungen auch nach Fertigstellung des Auftrags aufzubewahren.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Das Geschäftsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem jeweiligen Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Elmshorn.
Stand April 2024